Eltern-ABC
Zugehörige Objekte
Bei unvorhersehbaren Absenzen kann eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund einer Krankheit oder aus einem anderen unvorhersehbaren Grund den Unterricht nicht besuchen. Die Eltern informieren die Schule bzw. die Klassenlehrperson unverzüglich über Klapp.
Die Eltern geben dabei den Grund der Absenz sowie deren voraussichtliche Dauer an.
Die Klassenlehrperson erfasst die Absenz entsprechend den schulischen Vorgaben.
Bei längeren oder wiederholten krankheitsbedingten Absenzen kann die Schule ein ärztliches Zeugnis verlangen.
Vorhersehbare Absenzen sind der Schule frühzeitig mitzuteilen.
Dazu gehören insbesondere:
- Arzt- und Zahnarzttermine, sofern diese nicht ausserhalb der Unterrichtszeit vereinbart werden können
- wichtige persönliche oder familiäre Anlässe
- behördliche Termine
- besondere schulische, kulturelle oder sportliche Verpflichtungen
- Anlässe zur Berufsvorbereitung
Termine sind nach Möglichkeit ausserhalb der Unterrichtszeit zu vereinbaren.
Bei einem kurzfristigen Ausfall einer Lehrperson werden die Schülerinnen und Schüler gemäss Stundenplan in der Schule betreut. Wir sind stets bemüht, Unterrichtsausfälle möglichst zu vermeiden. Sollte dennoch eine Betreuung notwendig sein und keine private Betreuungslösung möglich sein, bieten wir den Kindern eine Betreuung vor Ort an.
Bei längerfristigen Abwesenheiten bemühen wir uns, geeignete Stellvertretungen einzusetzen, damit der Unterricht möglichst ohne Unterbrechung weitergeführt werden kann.
Umfassende Informationen zur Volksschule im Kanton Aargau finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Kantons:
www.schulen-aargau.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die Klassenlehrperson bzw. die Kindergärtnerin ist die erste Anlaufstelle für schulische Anliegen der Eltern. E-Mail-Adresse: vorname.name@schulevordemwald.ch
Die Fachlehrpersonen sind die erste Anlaufstelle, wenn sich ein Anliegen auf ein bestimmtes Fach bezieht. E-Mail-Adresse: vorname.name@schulevordemwald.ch
Die Schulleitung steht den Eltern zur Verfügung, wenn sie Fragen besprechen möchten, die eine ganze Stufe betreffen, oder wenn ein Gespräch mit einer Lehrperson zu keiner Einigung geführt hat. Die Schulleitung übernimmt dabei eine vermittelnde Funktion. Ziel ist es, gemeinsam eine Lösung zu finden, bei der das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht.
Der Gemeinderat ist für die strategische Führung der Schule Vordemwald sowie für politische Themen zuständig. Die Ressortleitung Bildung steht den Eltern zur Verfügung, wenn mit der Schulleitung keine Einigung erzielt werden konnte. Zudem können sich Eltern mit allgemeinen schulpolitischen Anliegen an den Gemeinderat wenden.
Die Schulverwaltung unterstützt die Eltern bei administrativen Fragen und Anliegen, beispielsweise bei Auskünften zu Terminen, Schulbestätigungen oder weiteren organisatorischen Belangen.
Primär erfolgt die Vorsorgeuntersuchung durch den eigenen Haus- oder Kinderarzt. Die Schule stellt hierfür die notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Die Terminvereinbarung erfolgt durch die Eltern.
Ist bis zum Ende des ersten Semesters des zweiten Kindergartenjahres keine Vorsorgeuntersuchung erfolgt, überweist die Schule die noch nicht untersuchten Kinder an den Schularzt.
Die Lehrpersonen der Schule Vordemwald nutzen den Handlungsspielraum und entscheiden selber, welche Arten von Beurteilungsanlässen (Lernkontrolle, Lernjournal, Portfolio, Beobachtung etc.) sie durchführen und in welcher Form die Beurteilung erfolgt (Dialog, Beurteilungsraster, Berichte, Prädikate, Symbole, Noten etc.). Die Orientierungsnote im Zwischenbericht und die Zeugnisnote am Ende des Schuljahres ergeben sich nicht einfach aus dem arithmetischen Mittel der Noten aller Beurteilungsanlässe. Allfällige Prädikate in einzelnen Beurteilungsbelegen, Einschätzungen und Zukunftsprognosen werden von der Lehrperson ebenfalls für die Beurteilung berücksichtigt.
Haltung:
- Wir fördern und fordern unsere Lernenden entsprechend ihren Möglichkeiten und führen sie zu selbstverantwortlichem Lernen und Handeln.
- Wir schaffen ein motivierendes Lernklima.
- Wir unterstützen individuelle Lernprozesse und erhalten Neugierde und Freude am Lernen.
- Wir wählen vielfältige Lehr- und Lernformen und vermitteln verschiedene Lerntechniken.
- Wir geben Rückmeldungen sachlich, wertschätzend, konstruktiv und ermutigend.
- Durch Beurteilungen ermutigen wir die Schülerinnen und Schüler und stärken ihren Selbstwert.
Formative (lernfördernde) Beurteilung:
- Die Beurteilung dient dazu, den Schülerinnen und Schülern Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
- Lernwirksames Feedback (Selbstbeurteilung, Peerfeedback, etc.) ist in unserem Unterricht fest verankert und wichtiger Bestandteil der formativen Beurteilung.
Summative (bilanzierende) Beurteilung:
- Die Beurteilung erfolgt anhand festgelegter lernzielbezogener Kriterien.
- Lernkontrollen sind anwendungsorientiert. Sie überprüfen nicht nur das Wissen, sondern auch das Können.
- Wir geben Übungsraum und -material, um die Lernziele zu erreichen.
Ermessensentscheid / Zeugnisnote:
- Es werden keine Noten unter 3 gegeben.
- Es braucht eine sehr gute Leistung, um eine 6 zu erreichen.
- Unter dem Jahr werden bis und mit 2. Klasse keine Ziffernnoten vergeben.
- Die Lehrperson entscheidet, wie die einzelnen Beurteilungsbelege für die Ermittlung der Zeugnisnote oder des Lernberichts gewichtet werden.
Beurteilungsdossier:
- Das Beurteilungsdossier wird in einer selbstgewählten Form geführt.
- Den Lernenden ist bekannt, dass auch sie die Möglichkeit haben, dem Beurteilungsdossier eigene Kompetenzbelege beizufügen.
- Die Einsichtnahme ist für die Eltern an einem Elterngespräch möglich.
- An den Elternabenden wird die Bedeutung und die Funktion des Dossiers erklärt.
- Das Beurteilungsdossier ist Eigentum der Lernenden, es wird nicht an abnehmende Lehrpersonen weitergegeben.
Vielfalt der Beurteilung:
- Es kommen erweiterte Beurteilungsformen (Referate, Plakate, Portfolios, usw.) zum Einsatz, die auch die Prozessqualität berücksichtigen.
- Die erweiterten Beurteilungsformen zeigen die Individualität der Lernenden auf und die erworbenen Kompetenzen werden dokumentiert.
An den Volksschulen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn werden vier gemeinsame Leistungstests (Checks) durchgeführt. Die Checks ermöglichen eine unabhängige Standortbestimmung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler in ausgewählten Kompetenzen zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Die Checks finden zu Beginn der 3. und gegen Ende der 5. Klasse der Primarschule sowie Mitte der 2. und am Ende der 3. Klasse der Oberstufe (Sekundarstufe I) statt.
Sie werden entsprechend als Check P3, Check P5, Check S2 und Check S3 bezeichnet.
Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Lebensjahr vollendet haben, werden auf Beginn des folgenden Schuljahres dem Kindergarten zugeteilt. Die Eltern erhalten im Februar die Unterlagen für die Anmeldung. Über die Zuteilung ihres Kindes werden sie vor den Sommerferien informiert.
Ein vorzeitiger Eintritt in den Kindergarten ist nicht vorgesehen.
Eine Rückstellung um ein Jahr bedarf der Bewilligung durch die Schulleitung. Das entsprechende Gesuch ist bei der Schulleitung einzureichen.
Seit August 2025 gilt im Kanton Aargau ein einheitliches Handyverbot für alle Schülerinnen und Schüler bis zur 9. Klasse. Dieses gilt während des Unterrichts, in den Pausen, auf dem Schulareal sowie bei schulischen Anlässen.
Das Verbot umfasst Handys, Smartphones, Smartwatches, Tablets, Laptops und vergleichbare private elektronische Geräte. Die Nutzung dieser Geräte ist während der ordentlichen Unterrichtszeiten, einschliesslich der Pausen, auf dem Schulareal sowie bei Exkursionen, Schulreisen und anderen schulischen Anlässen untersagt.
Ausgenommen sind die Mittagszeit, sofern in dieser Zeit kein Unterricht stattfindet, sowie der Schulweg. Für die Nutzung elektronischer Geräte auf dem Schulweg liegt die Verantwortung bei den Eltern.
Der Elternabend ist eine Informationsveranstaltung der Klasse bzw. der Stufe. Er dient der transparenten Information über das Schulgeschehen sowie der Förderung einer guten und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern.
Die Teilnahme an Elternveranstaltungen, die von der Schulleitung oder einer Lehrperson angeordnet werden, ist für die Eltern verbindlich. Dies ergibt sich aus § 36a Abs. 2 des Aargauer Schulgesetzes (Mitwirkungspflichten der Eltern).
Elterngespräche finden mindestens einmal jährlich nach Absprache mit den Eltern statt. Bei besonderen Vorkommnissen oder wesentlichen Veränderungen der schulischen Leistungen kann die Lehrperson zusätzliche Gespräche vereinbaren.
Auch die Eltern können jederzeit von sich aus ein Elterngespräch anregen, wenn sie Fragen, Anliegen oder Beobachtungen im Zusammenhang mit der schulischen Entwicklung ihres Kindes besprechen möchten.
Der Elternrat der Schule Vordemwald bildet eine Brücke zwischen Schule und Eltern. Durch einen strukturierten und offenen Dialog fördert er das gegenseitige Verständnis sowie die gemeinsame Verantwortung für die Bildung und Entwicklung der Kinder. Er setzt sich aus engagierten Eltern zusammen, die sich aktiv für die Schule und ihre Kinder einsetzen.
Der Elternrat Vordemwald unterstützt den regelmässigen Austausch zwischen Lehrpersonen, Schulleitung und Eltern und fördert einen partnerschaftlichen Umgang aller Beteiligten an der Schule Vordemwald.
Der Elternrat unterstützt die Schule bei Bedarf bei Projekten und Anlässen. Darüber hinaus trägt er mit eigenen Aktivitäten und Projekten zum Schulleben und zur Gestaltung der Schule bei. Ideen und Anliegen von Eltern werden aufgenommen, an den Elternratssitzungen besprochen und – sofern sie angenommen werden – in Projektgruppen umgesetzt.
Weitere Informationen zum Elternrat finden Sie auf der Website der Schule: www.schulevordemwald.ch
Klassen- und Fachlehrpersonen können bei Bedarf Exkursionen durchführen, die dazu dienen, Lerninhalte zu veranschaulichen, zu vertiefen und mit praktischen Erfahrungen zu verbinden.
Ab der oberen Mittelstufe (5./6. Klasse) können Exkursionen mit dem Fahrrad durchgeführt werden. Die Eltern werden gebeten, für ein verkehrssicheres Fahrrad zu sorgen.
Das Tragen eines Helms ist bei schulischen Ausflügen mit dem Fahrrad obligatorisch.
Den Schülerinnen und Schülern stehen die gesetzlich vorgesehenen freien Schulhalbtage zur Verfügung. Pro Quartal steht ein Schulhalbtag zur Verfügung. Diese können ohne Angabe eines Grundes bezogen werden. Sie gelten nicht als Urlaub und werden nicht an ein Urlaubskontingent angerechnet.
Die Eltern teilen der Schulleitung den Bezug eines freien Schulhalbtages mindestens zwei Schultage im Voraus über Klapp mit. Freie Schulhalbtage können auch unmittelbar vor oder nach den Ferien oder anderen schulfreien Tagen bezogen werden.
Die während eines Schuljahres zur Verfügung stehenden freien Schulhalbtage können zusammengefasst bezogen werden. Dadurch können beispielsweise mehrere freie Schulhalbtage zu ganzen schulfreien Tagen zusammengelegt werden.
Die Eltern tragen die Verantwortung dafür, dass die Schülerin bzw. der Schüler den aufgrund der Absenz versäumten Unterrichtsstoff selbstständig nacharbeitet.
Die Lehrperson ist verpflichtet, die Eltern über wesentliche schulische Angelegenheiten der Klasse sowie über Schwierigkeiten oder Auffälligkeiten in der Entwicklung ihres Kindes zu informieren und sie bei Bedarf zu beraten.
Umgekehrt werden die Eltern gebeten, die Schule bzw. die Lehrperson über wichtige Ereignisse oder Veränderungen im Umfeld ihres Kindes zu informieren, die für die Schule von Bedeutung sein können.
Bei wichtigen Entscheidungen und Beschlüssen, die das Kind betreffen, werden die Eltern angemessen einbezogen.
Zusätzliche Informationen Schulalltag erhalten die Eltern im viermal jährlich erscheinenden Schulmitteilungsblatt «Öisi Schuel».
Die Schule nutzt Klapp als zentralen Kommunikationskanal für Informationen, Mitteilungen und Termine. Die Eltern sind dafür verantwortlich, Klapp regelmässig zu prüfen und ihre Kontaktdaten stets aktuell zu halten.
Seit Sommer 2022 ist der Aargauer Lehrplan auf allen Stufen und in allen Klassen der Volksschule gültig. Er basiert auf dem Lehrplan 21, dem gemeinsamen Lehrplan der deutschsprachigen Kantone.
Ausführliche Informationen zum Aargauer Lehrplan finden Sie auf der Website des Kantons: www.ag.ch/bksExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Der logopädische Dienst bietet Beratung, Abklärung und Therapie für Kinder mit Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen an.
Der logopädische Dienst Vordemwald betreut Kinder ab dem Kindergarten bis zum Ende der Primarschulzeit.
Weitere Informationen zur Logopädie finden Sie auf der Website der Schule: www.schulevordemwald.ch
Die Musikschule Rothrist bietet ein attraktives und vielfältiges Angebot für Kinder und Jugendliche.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Musikschule: Musikschule RothristExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Der Nationale Zukunftstag eröffnet Mädchen und Jungen neue Perspektiven auf ihre berufliche und persönliche Zukunft. Sie lernen geschlechtsuntypische Arbeitsfelder und Lebensbereiche kennen und sammeln wertvolle Erfahrungen.
Der Zukunftstag ermutigt Mädchen und Jungen, ihre Zukunft unabhängig von traditionellen Geschlechterrollen zu gestalten. Er fördert damit frühzeitig die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Berufswahl und bei der Lebensplanung.
Der Nationale Zukunftstag ist ein Kooperationsprojekt von Schule, Arbeitswelt und Elternhaus.
Der Zukunftstag findet jeweils am zweiten Donnerstag im November statt und richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 5. bis 7. Klasse.
Weitere Informationen finden Sie auf: Nationaler ZukunftstagExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Für die Entwicklung der Kinder ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule von grosser Bedeutung.
Im Schulhaus gilt der Grundsatz der offenen Zimmertüren. Im Voraus angemeldete Besuche der Eltern sind erwünscht und werden mindestens einmal pro Jahr erwartet. Wenn Eltern im Anschluss an einen Schulbesuch ein Gespräch mit der Lehrperson wünschen, ist dieses vorgängig zu vereinbaren.
Die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg liegt bei den Eltern. Sie tragen die Verantwortung für das Verhalten ihrer Kinder auf dem Schulweg.
Der Schulweg bietet den Kindern wertvolle Möglichkeiten, selbstständig Erfahrungen zu sammeln und soziale Kompetenzen zu entwickeln. Dabei lernen sie, Risiken einzuschätzen, Gefahren zu erkennen und zunehmend selbstständig mit unterschiedlichen Situationen umzugehen.
Wir bitten die Eltern deshalb, ihre Kinder nur in Ausnahmefällen mit dem Auto zur Schule zu fahren.
Während der Badesaison von Mai bis September haben die Kinder die Möglichkeit, über die Schule ein vergünstigtes Bad-Abonnement für die Bäder in Rothrist und Zofingen zu erwerben. Ein entsprechendes Schreiben wird den Kindern jeweils im April zugestellt.
Gemäss Lehrplan 21 des Kantons Aargau ist der Schwimmunterricht Bestandteil des Sportunterrichts. An der Schule Vordemwald erhalten die Schülerinnen und Schüler der 2. bis 5. Klasse die Möglichkeit, Bewegungserfahrungen im Wasser zu sammeln und das Schwimmen sowie die verschiedenen Schwimmtechniken zu erlernen.
Der Schwimmunterricht findet unter der Leitung einer Schwimmlehrperson mit SLRG-Brevet und mit Unterstützung der Klassenlehrperson statt.
Alle Schülerinnen und Schüler absolvieren in der 4. Klasse den Wasser-Sicherheits-Check (WSC). Dieser stellt eine wichtige Massnahme zur Vorbeugung von Badeunfällen dar. Im Mittelpunkt steht die Fähigkeit zur Selbstrettung in einer Notsituation.
Der WSC ermöglicht zudem, die weiterführende Lehrperson darüber zu informieren, welche Schülerinnen und Schüler noch nicht schwimmen können. Diese Information ist insbesondere für die Planung von Ausflügen und Aktivitäten am Wasser von Bedeutung.
Sicheres Verhalten im Strassenverkehr muss gelernt und regelmässig geübt werden. Eine Verkehrsinstruktorin der Regionalpolizei Zofingen erteilt im Kindergarten sowie in der 1. und 3. Klasse Verkehrskundeunterricht. Die Kinder lernen dabei ihrem Alter entsprechend die wichtigsten Verhaltensregeln im Strassenverkehr kennen.
In der 4. Klasse wird der sichere Umgang mit dem Fahrrad geübt. Dieser wird in der 5. Klasse mit der Fahrradprüfung im Strassenverkehr abgeschlossen.
Alle in der Schweiz wohnhaften Personen sind obligatorisch gegen Krankheit und Unfall versichert. Die Primarschule Vordemwald schliesst für Schülerinnen und Schüler keine Zusatzunfallversicherung ab.
Alle Schulunfälle müssen der privaten Krankenkasse bzw. der zuständigen Unfallversicherung gemeldet werden.
Schäden an Personen oder Sachen, die durch Schülerinnen und Schüler verursacht werden, sind über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern abzuwickeln.
Die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg liegt bei den Eltern
An der Schule Vordemwald werden die Zahnprophylaxe und das Zähneputzen gemäss den Vorgaben des Kantons sechsmal jährlich durch eine Fachperson während des obligatorischen Unterrichts durchgeführt.
Die Eltern der Primarschülerinnen und Primarschüler erhalten ein Gutscheinheft für eine jährliche kostenlose Zahnuntersuchung. Die Kosten für eine allfällige anschliessende Behandlung sind von den Eltern zu tragen.
Zeugnisse dokumentieren den Schulbesuch und die schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler. Sie geben Auskunft über die bewerteten Fächer und die erbrachten Leistungen. Dabei werden unter anderem der Entwicklungsstand, das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten sowie Begabungen und Neigungen berücksichtigt. Auch die Ergebnisse relevanter Lernkontrollen können in die Beurteilung einfliessen.
Die Klassenlehrperson stellt Ende Januar den Zwischenbericht und am Ende des Schuljahres das Jahreszeugnis aus.
Im Kindergarten werden keine Noten erteilt. Die Kindergärtnerinnen beurteilen die Entwicklung der Kinder anhand eines Beurteilungsbogens. Die Ergebnisse werden im Rahmen von Standortgesprächen mit den Eltern besprochen.
Grundsätzlich werden Zeugnisse bzw. Originaldokumente nicht vorzeitig nach Hause abgegeben.
Wenn eine Familie vor Beginn der Sport- oder Sommerferien in den Urlaub fährt, kann mit der Schulverwaltung ein Termin vereinbart werden, um das Zeugnis abzuholen.
Andernfalls erhalten die Schülerinnen und Schüler das Zeugnis nach den Sport- bzw. Sommerferien.
Pausen sind nicht nur Auszeiten vom Lernen, sondern dienen auch dazu, dem Körper Energie und Flüssigkeit zuzuführen. Ausgewogene Zwischenmahlzeiten können Konzentrationsabfällen und Ermüdungserscheinungen entgegenwirken.
Für das Znüni eignen sich insbesondere frisches Saisonobst und -gemüse. In einer Znünibox lassen sich beispielsweise Apfel- und Birnenschnitze, andere Früchte und Gemüsestreifen problemlos transportieren. Auch Pausenbrote oder Käsewürfel finden darin Platz.
Süsse Riegel, Knabbergebäck und ähnliche Snacks sind als Zwischenmahlzeit nicht empfehlenswert. Sie enthalten häufig relativ viel Zucker, Fett oder Salz und vergleichsweise wenige wertvolle Nährstoffe wie Vitamine und Mineralstoffe. Zudem können zuckerhaltige Lebensmittel die Zahngesundheit beeinträchtigen.

